Untrennbar vom Baugeschehen ist leider auch die Auseinandersetzung zwischen Leistung und Gegenleistung, zwischen der Werkleistung des Unternehmers - hierzu gehört auch der Architekt / Ingenieur - und der zugehörigen Vergütung.

 

Nicht selten enden diese Auseinandersetzungen vor Gericht; selten mit einem befriedigenden Ergebnis für alle Beteiligten.

 

Durch sachkundige Beratung bereits in der Phase der Vertragsanbahnung können viele potentielle Streitpunkte zwischen den Vertragspartnern ausgeräumt und geklärt werden, um so spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Vorausschauendes Handeln kann oftmals Konflikte vermeiden.

 

Lässt sich ein Streit nicht umgehen, stehen wir natürlich auch im Rahmen des qualifizierten Parteivortrages unseren Auftraggebern zur Verfügung.