Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens wird der Sachverständige auf Veranlassung des Gerichtes zur Beantwortung der Beweisfragen herangezogen. Grundlage hierfür ist in
der Regel die Zivilprozessordung - ZPO.
Die Beweisfragen werden von den Parteien in den Prozess eingebracht. Die Beantwortung der Fragen erfolgt durch den Sachverständigen auf Grundlage des sog.
Beweisbeschlusses gegenüber dem Gericht.
Die Vergütung des Sachverständigen richtet sich nach dem Justizvergütungs- und entschädigungs-gesetz - JVEG)